Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der Plattform, den Erwerb, die Verwahrung, den Rückkauf und die Auslieferung von physischem Anlagegold sowie die technische Abbildung über SOLID, Untereinheiten und STAND.
0. Kurzübersicht
Diese Bedingungen erläutern, wie aurumbeam funktioniert, wenn Kunden physisches Gold kaufen, es verwahren lassen, zurückverkaufen, eine Auslieferung anfordern oder die digitale Plattform nutzen. Der wirtschaftliche Kern des Systems ist ausschließlich physisches Anlagegold. Digitale Einheiten wie SOLID, Untereinheiten und STAND dienen der technischen Abbildung, der Dokumentation und der internen Systemorganisation. Sie sind kein eigenständiges Anlageprodukt und kein digitales Geld.
- Kunden erwerben physisches Gold.
- Das Gold wird sicher verwahrt und im Verwahrregister zugeordnet.
- Das Verwahrregister ist die maßgebliche operative Dokumentation der Goldzuordnung.
- Dashboard, App, Wallet-Anzeigen und Blockchain-Einträge sind technische Abbildungen oder Protokolle.
- Ansprüche auf Gold setzen eine entsprechende Registerzuordnung sowie die erforderlichen Identitäts- und Compliance-Prüfungen voraus.
1. Allgemeines, Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Anbieter
Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, ist Vertragspartner für die Nutzung der Plattform und die in diesen Bedingungen beschriebenen Leistungen:
Standard in Gold UAB
Jurgio Baltrušaičio g. 11-124
LT-06145 Vilnius, Lithuania
United Kingdom
Firmennummer: 307742427
E-Mail: p.asevicius@gmail.com
Standard in Gold UAB kann mit verbundenen Unternehmen und externen Dienstleistern zusammenarbeiten, insbesondere in den Bereichen Goldhandel, Verwahrung, technische Plattformdienste, Zahlungsabwicklung, KYC/AML-Prüfungen und Logistik.
1.2 Weitere beteiligte Unternehmen
Innerhalb der aurumbeam Struktur können insbesondere die folgenden Unternehmen operative Aufgaben wahrnehmen:
Standard in Gold UAB
Jurgio Baltrušaičio g. 11-124, LT-06145 Vilnius, Lithuania
Firmenbuchnummer: 307742427
Telefon: +370 667 60006
E-Mail: p.asevicius@gmail.com
Aufgaben: Goldhandel, physische Verwahrung, Verwahrregister und Auslieferungsprozesse, soweit operativ erbracht.
Standard in Gold UAB
Jurgio Baltrušaičio g. 11-124, LT-06145 Vilnius, Litauen
Firmennummer: 307742427
Telefon: +370 667 60006
E-Mail: p.asevicius@gmail.com
Aufgaben: Technische Infrastruktur, Plattformbetrieb, Software und technische Dienstleistungen.
Standard in Gold UAB
Jurgio Baltrušaičio g. 11-124, LT-06145 Vilnius, Lithuania, United Kingdom
Firmennummer: 307742427
Aufgaben: Plattform, Kundenkommunikation, Vertragsabwicklung und Außenauftritt.
1.3 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und aurumbeam im Zusammenhang mit:
- dem Erwerb von physischem Anlagegold;
- der Verwahrung von physischem Gold;
- der Führung und Abbildung von Goldzuordnungen;
- Rückkauf und Auszahlung;
- physischer Auslieferung;
- der Nutzung des Dashboards, der Apps, der Wallet-Anzeigen und technischer Einheiten wie SOLID, Untereinheiten und STAND.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn aurumbeam ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4 Rangfolge der Dokumente
Soweit im Einzelfall zusätzliche Vertragsdokumente, Auftragsbestätigungen, Lieferbestätigungen, Registerauszüge oder besondere Leistungsbeschreibungen vereinbart werden, gilt im Konfliktfall folgende Rangfolge:
- individuelles Vertragsdokument oder Auftragsbestätigung;
- besondere Leistungsbeschreibung;
- diese Bedingungen;
- allgemeine Informationen auf der Website, im Dashboard oder in der App.
2. Kundenkonto, Kundendaten und Kommunikation
2.1 Kundenkonto
Für die Nutzung der Plattform ist in der Regel ein Kundenkonto erforderlich. Das Kundenkonto dient der Verwaltung von Kundendaten, Bestellungen, Registeranzeigen, Rückkauf- und Auslieferungsanträgen sowie technischen Systeminformationen. Ein Kundenkonto darf in der Regel nur von der Person genutzt werden, für die es eröffnet wurde. Eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Personen ist nicht vorgesehen, sofern aurumbeam nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet.
2.2 Kundendaten
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung und während der laufenden Geschäftsbeziehung korrekte, vollständige und aktuelle Angaben zu machen. Dies umfasst insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Telefonnummer sowie die für KYC/AML-Prüfungen erforderlichen Daten. Änderungen der Daten sind unverzüglich über das Kundenkonto oder per E-Mail an p.asevicius@gmail.com mitzuteilen. Mitteilungen gelten als zugegangen, wenn sie an die zuletzt angegebene E-Mail-Adresse oder Postadresse gesendet wurden, sofern der Kunde eine Änderung nicht rechtzeitig mitgeteilt hat.
2.3 Zugangsdaten und Sicherheit
Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. aurumbeam kann zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen wie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einführen oder verlangen. Jede über ein Kundenkonto nach erfolgreicher Authentifizierung vorgenommene Handlung kann dem Kunden zugerechnet werden, sofern nicht nachweislich ein unbefugter Zugriff ohne Mitwirkung des Kunden vorliegt.
2.4 Kommunikation
aurumbeam kann mit Kunden per E-Mail, Dashboard, App, Brief oder über andere geeignete Kommunikationsmittel kommunizieren. Rechtlich relevante Erklärungen können, soweit gesetzlich zulässig, per E-Mail abgegeben werden. Kundenanfragen können an p.asevicius@gmail.com gerichtet werden. Für besondere Versand- oder Lieferabstimmungen kann aurumbeam gesonderte Kommunikationswege benennen.
3. Geldwäsche, KYC, AML und Sanktionsprüfungen
3.1 Identitätsprüfung
Aufgrund gesetzlicher Anforderungen, interner Compliance-Regeln und Risikoprüfungen kann aurumbeam eine Identifizierung des Kunden verlangen. Dies gilt insbesondere vor bestimmten Käufen, Rückkäufen, Auslieferungen, Claims oder anderen Vorgängen, bei denen die Berechtigung festzustellen ist. Die Identifizierung kann durch externe Dienstleister erfolgen. Insbesondere kann Paybis Poland Sp. z o.o., Hoza 86/210, 00-682 Warsaw, Poland als externer KYC-Dienstleister eingesetzt werden. Paybis ist kein Unternehmen der aurumbeam Gruppe.
3.2 Mitwirkungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Dokumente rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. aurumbeam kann Vorgänge verzögern, ablehnen, einschränken oder rückgängig machen, wenn erforderliche Prüfungen nicht abgeschlossen werden können.
3.3 Laufende Überwachung
aurumbeam kann die Geschäftsbeziehung und Transaktionen im Rahmen gesetzlicher und interner Vorgaben laufend überwachen. Dies kann Transaktionsprüfungen, Sanktionsprüfungen, Herkunftsnachweise und Plausibilitätsprüfungen umfassen.
3.4 Verdachtsfälle
Bei Verdacht auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstöße, Betrug oder andere rechtswidrige Handlungen kann aurumbeam Transaktionen sperren, verzögern, ablehnen, dokumentieren oder den zuständigen Behörden melden, soweit dies gesetzlich erforderlich oder zulässig ist.
4. Angebot, Bestellung und Vertragsschluss
4.1 Angebote
Angebote von aurumbeam sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Preise für Anlagegold können sich aufgrund von Marktschwankungen laufend ändern.
4.2 Online-Bestellung
Bei einer Online-Bestellung wählt der Kunde im Dashboard oder in der App die gewünschte Goldmenge oder den gewünschten Kaufbetrag aus. Vor Abschluss erhält der Kunde eine Übersicht über Preis, Menge und wesentliche Bedingungen. Durch Anklicken einer Schaltfläche wie „zahlungspflichtig bestellen“, „kaufen“, „bestätigen“ oder einer vergleichbaren Bestätigung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des jeweiligen Vertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn aurumbeam die Bestellung annimmt oder ausführt.
4.3 Verfügbarkeit und Ablehnung
aurumbeam kann Bestellungen ablehnen oder nur teilweise annehmen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, fehlgeschlagenen Prüfungen, Zahlungsproblemen, Marktstörungen, technischen Fehlern oder Compliance-Bedenken.
4.4 Preisbindung
Wird während des Bestellvorgangs ein Preis angezeigt, kann dieser zeitlich begrenzt sein. Läuft die Preisbindung ab oder ändern sich die Marktbedingungen erheblich, kann eine neue Preisbestätigung erforderlich sein.
5. Zahlungsbedingungen und Zahlungsdienstleister
5.1 Allgemeines
Zahlungen erfolgen über externe Zahlungsdienstleister. aurumbeam kann die verfügbaren Zahlungsmethoden aus sachlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder regulatorischen Gründen jederzeit ändern, erweitern oder einschränken.
5.2 Fiat-Währungen
Zahlungen und Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in Fiat-Währungen. Fiat-Währungen sind gesetzliche Währungen wie der Euro (EUR), der US-Dollar (USD), der Schweizer Franken (CHF) oder das Britische Pfund (GBP). Bietet ein Zahlungsdienstleister dem Kunden zusätzliche Zahlungs- oder Auszahlungsmethoden an, etwa digitale Zahlungsmittel, werden diese ausschließlich vom Zahlungsdienstleister abgewickelt. aurumbeam verarbeitet oder hält im Rahmen der Zahlungsabwicklung keine Kryptowährungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
5.3 Zahlungseingang
Eine Goldzuordnung erfolgt erst nach bestätigtem Zahlungseingang und operativer Zuordnung im Verwahrregister. Maßgeblich ist der Betrag, der aurumbeam oder dem zuständigen Zahlungsdienstleister tatsächlich gutgeschrieben wird.
5.4 Zahlungsverzug
Bei verspäteter oder unvollständiger Zahlung kann aurumbeam Bestellungen stornieren, Vorgänge verzögern oder angemessene Kosten geltend machen, soweit gesetzlich zulässig. Teilzahlungen können auf offene Forderungen angerechnet werden.
6. Goldqualität, Preise und Marktpreisrisiken
6.1 Goldqualität
Gegenstand des Systems ist physisches Anlagegold hoher Feinheit, insbesondere Feingold 999 oder 999,9, sofern im Einzelfall nichts anderes angegeben ist.
6.2 Preisbildung
Die Preise orientieren sich an internationalen Goldmarktpreisen und können einen Aufschlag oder Abschlag enthalten. Soweit ausdrücklich angegeben, kann sich der Kaufpreis aus dem Referenzpreis zuzüglich eines Aufschlags und der Rückkaufpreis aus dem Referenzpreis abzüglich eines Abschlags zusammensetzen. Als Referenz kann beispielsweise das London Gold Fixing oder ein anderer marktüblicher Referenzpreis herangezogen werden. Einzelheiten werden im Dashboard oder in der jeweiligen Bestellübersicht angezeigt.
6.3 Marktrisiko
Goldpreise unterliegen Schwankungen. aurumbeam übernimmt keine Garantie für künftige Preise, Preisentwicklungen, Wertsteigerungen oder Renditen. Der Kunde trägt das Risiko von Preisänderungen am Goldmarkt.
7. Verwahrung, Verwahrregister und Zuordnung
7.1 Physische Verwahrung
Sofern keine sofortige Auslieferung vereinbart ist, wird das erworbene Gold sicher verwahrt. Die Verwahrung dient dem Schutz des physischen Goldes und der nachvollziehbaren Dokumentation der Zuordnung über das Verwahrregister.
7.2 Verwahrregister
Das Verwahrregister ist die maßgebliche operative Dokumentation des Systems. Es dokumentiert insbesondere:
- den Gesamtbestand an physischem Gold;
- die Zuordnung von Goldmengen zu Inhabern;
- operative Status wie allocated, pending und unallocated;
- Zeitpunkt und Grund von Änderungen;
- die Historie von Käufen, Übertragungen, Claims, Rückkäufen, Auslieferungen und Korrekturen.
Dashboard, App, Wallet-Anzeigen, CSV-Exporte und Blockchain-Einträge sind Abbildungen oder technische Protokolle. Die maßgebliche operative Zuordnung ergibt sich aus dem Verwahrregister.
7.3 Operative Status
- allocated: Bestätigte Zuordnung zu einem identifizierten Inhaber.
- pending: Vorübergehender operativer Zustand, z. B. nach Einleitung einer Übertragung oder während einer Claim-/KYC-/AML-Prüfung.
- unallocated: Vorläufige Systemposition ohne identifizierten Inhaber oder ohne endgültige Zuordnung.
Ein Kunde kann vorübergehend mehrere operative Status gleichzeitig innehaben, beispielsweise 6 SOLID allocated und 4 SOLID pending. Diese interne Abbildung dient der Nachvollziehbarkeit und wird im Frontend nicht notwendigerweise vollständig angezeigt.
7.4 Keine Löschung der Historie
Korrekturen erfolgen grundsätzlich durch dokumentierte Stornobuchungen oder neue Registereinträge. Die Historie soll nachvollziehbar bleiben.
7.5 Wallet-Adresse als Verwahrvertragsnummer
Die dem Kunden bei der Registrierung auf der aurumbeam Webplattform oder in den mobilen Apps zugewiesene Wallet-Adresse dient zugleich als Verwahrvertragsnummer des Kunden. Diese Wallet-Adresse identifiziert die Verwahrposition des Kunden innerhalb des aurumbeam Systems.
7.6 Verwahrgebühren
Die Verwahrung erfolgt unentgeltlich. Es fallen keine Lagergebühren an.
8. SOLID und Untereinheiten
8.1 Zweck
SOLID und Untereinheiten dienen der technischen Abbildung von Goldzuordnungen in kleinen Einheiten.
8.2 Einheiten
- 1 SOLID entspricht 0,1 Gramm physischem Gold, sofern eine entsprechende Registerzuordnung besteht.
- G-DEM entspricht 0,007 Gramm physischem Gold.
- G-ATS entspricht 0,001 Gramm physischem Gold.
8.3 Keine eigenständigen Rechte
SOLID und Untereinheiten sind keine eigenständigen Produkte, keine Kryptowährungen, kein digitales Geld, kein Anlageprodukt und kein eigenständiger Vermögenswert. Sie zeigen eine Registerzuordnung oder einen technischen Zustand an.
9. STAND
9.1 Zweck von STAND
STAND ist ein interner Systemwert, der dazu beiträgt, die Beziehungen innerhalb des Systems zu organisieren. STAND dient dazu, bestimmte Prozesse innerhalb der Plattform mathematisch und technisch zu steuern.
9.2 Abgrenzung
STAND ist kein Gold, kein Geld, kein Kryptowert, kein Anlageprodukt und begründet keinen Anspruch auf Gold oder Auszahlung.
9.3 Verhältnis zu SOLID
Wird im System mehr Gold zugeordnet und dadurch mehr SOLID geschaffen, kann sich das interne Verhältnis zwischen SOLID und STAND ändern. Infolgedessen kann eine STAND-Einheit relativ mehr SOLID repräsentieren, ohne dass STAND selbst Gold ist oder einen Anspruch auf Gold darstellt. Ein einfacher Vergleich ist ein Maßstab: Der Maßstab hilft, eine Menge darzustellen, ist aber nicht selbst die gemessene Sache.
9.4 Aktionsgebühren
Alle Aktionen innerhalb unseres Ökosystems erfordern eine Signatur. Diese dient der Bestätigung und Verarbeitung der von Ihnen veranlassten Aktionen. Beispiele sind Übertragungen von Zuordnungen, Goldverkäufe an uns zurück und Übertragungen von Zuordnungen an andere Verwahrorte (Wallet-Adressen). Künftig wird jede Aktion 0,39 € kosten (Stand: 1. Januar 2026). Aktuelle Aktionsgebühr: 0,00 €.
10. Blockchain-Dokumentation und technische Transparenz
10.1 Technisches Abbild
Blockchain-Einträge, Transaktions-Hashes und Block-Explorer-Daten dienen der technischen Dokumentation und Transparenz. Sie können Ereignisse protokollieren, Zeitstempel nachvollziehbar machen oder technische Referenzen bereitstellen.
10.2 Kein Ersatz für das Verwahrregister
Die Blockchain ersetzt das Verwahrregister nicht. Eine Blockchain kann technische Übertragungen zwischen Adressen abbilden, kennt aber nicht notwendigerweise den identifizierten Inhaber, den physischen Bestand, den KYC/AML-Status oder vorläufige operative Registerpositionen. Die maßgebliche Zuordnung des physischen Goldes entsteht ausschließlich im Verwahrregister.
11. Übertragungen, Wallets und operative Wirkung
11.1 Technische Übertragungen
SOLID, Untereinheiten oder STAND können innerhalb des Systems oder an externe Wallets technisch übertragen werden, soweit diese Funktion verfügbar ist. aurumbeam betreibt keine Börse, kein Orderbuch, keine Matching-Engine und keine Handelsplattform für SOLID oder STAND.
11.2 Wirkung für den Absender
Überträgt ein Kunde SOLID, kann sich sein sichtbarer Frontend-Bestand sofort verringern. Die übertragene Menge ist für den Kunden daher nicht mehr als eigene verfügbare Anzeige sichtbar.
11.3 Interne Registerverarbeitung
Intern kann das Verwahrregister den Vorgang als pending-Position erfassen. Eine endgültige Neuzuordnung an einen Empfänger erfolgt erst, wenn der Empfänger identifiziert wurde und die erforderlichen KYC/AML-Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sind.
11.4 Nicht beanspruchte Positionen
Wird eine Position nicht erfolgreich beansprucht, abgelehnt, nicht fristgerecht abgeschlossen oder aus Compliance-Gründen nicht freigegeben, kann sie als nicht zugeordnete Systemposition erfasst werden.
11.5 Kein automatischer Eigentumsübergang
Eine technische Übertragung bewirkt nicht automatisch eine endgültige rechtliche Zuordnung des physischen Goldes zu einer neuen Person. Eine endgültige Zuordnung erfordert den entsprechenden Registereintrag.
12. Rückkauf und Auszahlung
12.1 Rückkauf
Im Rahmen der verfügbaren Funktionen können Kunden Gold an aurumbeam zurückverkaufen. Bei einem Rückkauf wird physisches Gold verkauft; SOLID ist lediglich die technische Abbildung der zuvor bestehenden Zuordnung. Der Kunde kann sein Gold jederzeit an aurumbeam zurückverkaufen, vorbehaltlich der zum Zeitpunkt der Anfrage geltenden Rückkaufbedingungen und -preise.
12.2 Prüfungen
Vor Durchführung eines Rückkaufs können die Registerzuordnung, die Identität, der KYC/AML-Status, Sanktionslisten, die technische Plausibilität und weitere Voraussetzungen geprüft werden.
12.3 Auszahlung
Auszahlungen erfolgen grundsätzlich in Fiat-Währungen über externe Zahlungsdienstleister. Der Zahlungsdienstleister kann dem Kunden gegebenenfalls zusätzliche Auszahlungsoptionen anbieten. Eine etwaige Umrechnung in eine andere Währung erfolgt ausschließlich durch den Zahlungsdienstleister.
13. Physische Auslieferung
13.1 Auslieferung
Kunden können die physische Auslieferung von Gold verlangen, sofern die erforderliche Menge, eine geeignete Stückelung, die Identifizierung und die operativen Voraussetzungen erfüllt sind.
13.2 Ganze Einheiten
Auslieferungen können auf ganze marktübliche Einheiten wie Feinunzen oder Barren beschränkt sein. Kleinere Registerzuordnungen können gegebenenfalls erst nach Zusammenführung zu einer lieferfähigen Einheit ausgeliefert werden.
13.3 Versand, Kosten und Gefahrübergang
Versand, Versicherung, Verpackung, Zölle, Steuern und sonstige Kosten können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind. Die Gefahr geht nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und der gewählten Versandart über.
13.4 Annahme
Der Kunde ist verpflichtet, eine ordnungsgemäß angekündigte Lieferung anzunehmen oder an der Beseitigung von Lieferhindernissen mitzuwirken. Kosten, die durch fehlerhafte Adressangaben, Nichtannahme oder erneuten Versand entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
14. Kontosperrung, Kündigung und Schließung
14.1 Kontosperrung
aurumbeam kann den Zugang zum Kundenkonto aus wichtigem Grund sperren, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Sicherheitsrisiken, rechtlichen Hindernissen, Compliance-Bedenken oder Verstößen gegen diese Bedingungen.
14.2 Kündigung
Kunden können das Kundenkonto kündigen, sofern keine offenen Vorgänge, Bestände, Registerpositionen, Prüfungen, Rückkäufe, Auslieferungen oder sonstigen Verpflichtungen bestehen. aurumbeam kann das Kundenkonto aus wichtigem Grund oder nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen kündigen.
14.3 Tod, Rechtsnachfolge und Verlust der Geschäftsfähigkeit
Im Falle des Todes, der Rechtsnachfolge oder des Verlusts der Geschäftsfähigkeit eines Kunden erteilt aurumbeam Auskünfte und wird nur gegenüber Personen tätig, die nachweislich berechtigt sind. Erforderliche Nachweise, Vollmachten, Erbnachweise, gerichtliche Bestellungen oder vergleichbare Dokumente können verlangt werden.
15. Haftung und technische Verfügbarkeit
15.1 Haftungsbeschränkung
aurumbeam haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen oder beschränkt, ausgenommen bei Personenschäden, zwingender gesetzlicher Haftung oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
15.2 Keine Anlageberatung
aurumbeam erbringt keine Anlageberatung, Steuerberatung oder Rechtsberatung. Informationen über Gold, Preise oder Systemeigenschaften stellen keine Empfehlung zum Kauf, zum Verkauf oder zum Halten von Gold dar.
15.3 Technische Verfügbarkeit
aurumbeam bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit des Dashboards, der Apps und der technischen Systeme. Wartungsarbeiten, Updates, Störungen, Sicherheitsmaßnahmen oder Ereignisse außerhalb des eigenen Einflussbereichs können zu Unterbrechungen führen.
16. Widerruf, Stornierung und marktabhängige Preise
16.1 Marktabhängige Waren
Physisches Gold ist eine Ware, deren Preis von Schwankungen an den Finanz- und Edelmetallmärkten abhängt. Soweit gesetzlich zulässig, besteht nach Abschluss eines verbindlichen Kaufs oder Verkaufs, dessen Preis von solchen Marktschwankungen abhängt, kein Widerrufs- oder Stornierungsrecht.
16.2 Gesetzliche Rechte
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Soweit ein Widerrufsrecht zwingend besteht, informiert aurumbeam den Kunden nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
17. Datenschutz und Kommunikation
17.1 Datenschutz
aurumbeam verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Einzelheiten sind in der jeweils geltenden Datenschutzerklärung geregelt.
17.2 Aufbewahrung
Bestimmte Daten, insbesondere Vertrags-, Register-, Zahlungs-, KYC/AML- und Compliance-Daten, können aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder berechtigter Interessen für bestimmte Zeiträume aufbewahrt werden.
18. Änderungen der Bedingungen
aurumbeam kann diese Bedingungen ändern, soweit dies aufgrund rechtlicher Änderungen, regulatorischer Anforderungen, technischer Entwicklungen, Sicherheitsanforderungen, Anpassungen des Geschäftsmodells oder zur Verbesserung der Leistungen erforderlich oder zweckmäßig ist. Kunden werden über wesentliche Änderungen rechtzeitig informiert, soweit dies gesetzlich erforderlich ist. Widerspricht der Kunde einer Änderung, kann aurumbeam die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen beenden.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit zwingende verbraucherschützende Bestimmungen nichts anderes vorsehen, unterliegen diese Bedingungen dem Recht der Republik Litauen. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort bleiben unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, sind die Gerichte in Vilnius, Litauen zuständig. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
20. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit zulässig, eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Alle Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
