UMGANG MIT RECHTSNORMEN (COMPLIANCE)
Standard in Gold UAB hält die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der ein.
- Verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln ist eine Grundvoraussetzung für den Erfolg von aurumbeam. Im Zweifelsfall hat rechtmäßiges Handeln stets Vorrang, auch wenn eine Führungskraft gegenteilige Anweisungen erteilt.
Wettbewerbs-/Kartellrecht
- aurumbeam bekennt sich zu den Grundsätzen der Marktwirtschaft und des fairen Wettbewerbs. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von aurumbeam treffen daher keine marktrelevanten Absprachen mit Wettbewerbern, insbesondere über Preise, Angebote, Geschäftsbedingungen, Absatzquoten oder Marktanteile, mit dem Ziel, das Wettbewerbsverhalten der betreffenden Wettbewerber zu beeinflussen, sofern dies zu einer Beschränkung des Wettbewerbs führt. Bereits der Anschein eines Verstoßes ist zu vermeiden.
Korruptionsbekämpfung
- Das Bekenntnis zur Rechtsordnung sowie zum fairen Wettbewerb ist mit der Ablehnung jeder Art von Korruption verbunden. Es ist wichtig, dass jeder Anschein einer unzulässigen Einflussnahme auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Standard in Gold UAB bei der Erfüllung ihrer Aufgaben durch Geschenke, Einladungen oder sonstige Vorteile vermieden wird. Einzelheiten sind in der OA-021 „Gifts and invitations policy“ geregelt. Bei Unklarheiten oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Compliance Officer.
Datenschutz
- aurumbeam bekennt sich zum Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies gesetzlich zulässig ist oder die betroffene Person dem zustimmt.
Darüber hinaus sind personenbezogene Daten sicher aufzubewahren und dürfen nur unter Anwendung der erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen übermittelt werden. Zudem ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter verpflichtet, die vertraulichen Informationen von aurumbeam und Dritten zu schützen, die ihr bzw. ihm im Unternehmensumfeld zur Kenntnis gelangen.
Geldwäsche
- Unter Geldwäsche versteht man den Vorgang, die Herkunft von Finanzmitteln, insbesondere aus illegalen Aktivitäten, zu verschleiern, indem diese Gelder in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von aurumbeam sind verpflichtet, die Gesetze zur Bekämpfung der Geldwäsche strikt einzuhalten. Sie müssen verdächtiges Verhalten von Kunden und Geschäftspartnern Ihren Vorgesetzten melden. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, die geltenden Aufzeichnungs- und Buchführungsvorschriften für Bargeld- und sonstige Transaktionen sowie Verträge einzuhalten.
Arbeitnehmerschutz, Umwelt und Energie
- aurumbeam verpflichtet sich, die geltenden Gesetze, Verordnungen und Bescheide einzuhalten und die damit verbundenen Managementsysteme kontinuierlich zu verbessern.
Interessenkonflikte
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aurumbeam müssen Situationen vermeiden, die zu persönlichen Konflikten mit den Zielen, Grundsätzen und Interessen der aurumbeam führen. Besteht die Möglichkeit eines Interessenkonflikts, ist die zuständige Führungskraft zu informieren. Einzelheiten zu Interessenkonflikten sind in der OA-026 „Conflicts of Interest Policy“ geregelt. Bei Unklarheiten oder Fragen steht Ihnen der Compliance Officer zur Verfügung.
